Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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360
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auf das Faß wohlfeiler, als der arme Mann, der al-lenthalben mehr Vorcheil dabey hat, sein Bier in kleinenPortionen aus dem Bierhause zu hohlen. Malz, daszum Private,ebranche einer Familie gemacht wird, istgleichfalls den Accilegefällen nicht unterworfen. Dafüraber muß jedes Glied der Familie sieben und einen hal»ben Schilling des Jahres bezahlen. Sieben und einhalber Schilling machen so viel aus, als an Accise fürzehn Scheffel Malz bezahlt wird: eine Quantität, diezu der Bier- Consumtion einer mäßigen Familie, Mann,Weib und Kinder zusammen gerechnet, für ein Jahrvollkommen zureicht. Doch ist in reichen und großenFamilien, worin die ländliche Gastfreyheit herrscht, derVerbrauch, den die Glieder der Familie selbst von Malz-getrauten machen, nur der kleinste Theil besten, was imganzen Hause von solchen Getränken aufgeht. Es istindeß bey weitem nicht so gewöhnlich, daß eine Familiefür ihren Privatgebrauch Malz macht, als daß sie Bierbrauet: die Ursache hievon liege nun in dem für die Be-freyung von der Malzaccise zu zahlenden Absindungs-quantum, oder in andern Umstanden. Warum aberdie, welche für ihren eigenen Gebrauch Bier brauen,oder Branntwein brennen, nicht auf gleiche Weise fürdie Accise, von der sie befreyet sind, eine Summe inBausch und Bogen zu zahlen verpflichtet werden, alsdie, welche sich ihr eigenes Malz zubereiten: davon istes schwer, eine vernünftige Ursache einzusehen.

Man hat oft gesagt, daß eine größere Einnahme,als jetzt aus allen den schweren Auflagen auf Malz,Bier und Ale gezogen wird, durch eine weit leichtereAuflage auf Malz allein, erhalten werden könne: theils,

weil