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liefert: so bezahlten sie gar keine Abgaben, und derHandel mit ihnen bliebe also gänzlich frey. Auch derZwischenhandel würde bey der neuen Einrichtung großeErleichterungen finden. Da der neue Waaren ins Landbringende Kaufmann, sie nicht eher verzollen dürfte,als wenn er sie aus den öffentlichen Magazinen, wo siebey der Einfuhr niedergelegt worden waren, Herausnah-me, um sie entweder an einen Consumentm oder an denEinzelnhandler zu verkaufen: so könnte er sie immerwohlfeiler geben, als wenn er den Zoll gleich beo ihrerEinfuhr hätte entrichten müssen. Der nehml-che Vor-theil käme auch dem Kaufmanns zu gute, wenn er dieseWaaren wieder in andere Lander, zu deren Verbrauchausführte. Es war bekanntlich der Plan des MinisterWalpole, bey Wein und Tobak ein diesem ähnliches Sy-stem von Zollgesetzen einzuführen. Aber als die Billdazu ins Parlament kam: so glaubte jedermann, baß,obgleich ausdrücklich diese beyden Artikel genannt wurden,dieß nur die Einleitung zu einem viel weiter aussehendenPlane seyn sollte. Parteygeist, verbunden mit dem Ei-gennütze der Schleichhändler , erregte ein so gewaltsames,obgleich ungerechtes Geschrey gegen diese Bill, daß ihrUrheber sie satten ließ, und keiner seiner Nachfolgermehr das Herz hatte, sie von neuem in Vorschlag zubringen.
Die Auflagen auf ausländische Luxuswaaren, diezum inländischen Verbrauche eingeführt werden, fallenzwar zuweilen auch auf den Armen; — größtentheilsaber auf den Mittelstand, nnd die Reichen. Ich rech-ne dazu die Auflagen auf ausländische Weine, auf Kaf-fee, Zucker, Thee und Schokolade.
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