Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
349
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Z49

Zöllen von der l'bheir Einnahme zwischen vier bis fünfvom Hundert, und von der, die nach Abzug derPrämien und Rückzölle übrig bleibt, mehr als zehnvom Hundert aus.

Nachdem so hohe Zölle auf fast alle eingeführteWaaren gelegt worden sind: geben diejenigen unsererKaufleute, deren Geschäft die Einfuhr und der inländi-sche Verkauf ist, die Quantität der von ihnen einge-brachten Waaren so geringe an, und führen so viel heim-lich ein, als es nur immer möglich ist. DiejenigenKaufleute hingegen, welche mit der Ausfuhr zu thunhaben, geben beym Zollamts immer eine größere Quan-tität an, als sie wirklich ausführen: theils wenn dieWaaren keinen Ausfuhrzoll bezahlen aus bloßer Ei-telkeit, und um sich das Ansehen zu geben, als wennsie große Geschäfte machten; theils, wenn Prämienund Rückzölle auf die von ihnen ausgeführten Waarenbezahlt werden, um diese in einem großem Maße zugenießen. Durch diese verschiednen Arten des Unter-schleifs geschieht es dann, daß, zur unbeschreiblichenFreude derjenigen Politiker, welche die Nationalwohl-fahrt nach der Handelsbilanz abmessen, sich in den Zoll-büchern ein großes Uebergewicht der Ausfuhr über dieEinfuhr zeigt.

Alle eingeführten Waaren sind, wenn sie nicht aus-drückliche Begünstigungen erhalten, welches nur sel-ten geschieht Zöllen unterworfen. Sind es Waaren,deren Werth in dem Zolltarif nicht tgrirt ist: so mußder Kaufmann ihren Werth eidlich angeben; und vonjedem Pfunde St. dieses Werths muß er vier Schii-

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