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Zöllen von der l'bheir Einnahme zwischen vier bis fünfvom Hundert, — und von der, die nach Abzug derPrämien und Rückzölle übrig bleibt, mehr als zehnvom Hundert aus.
Nachdem so hohe Zölle auf fast alle eingeführteWaaren gelegt worden sind: geben diejenigen unsererKaufleute, deren Geschäft die Einfuhr und der inländi-sche Verkauf ist, die Quantität der von ihnen einge-brachten Waaren so geringe an, und führen so viel heim-lich ein, als es nur immer möglich ist. DiejenigenKaufleute hingegen, welche mit der Ausfuhr zu thunhaben, geben beym Zollamts immer eine größere Quan-tität an, als sie wirklich ausführen: theils — wenn dieWaaren keinen Ausfuhrzoll bezahlen — aus bloßer Ei-telkeit, und um sich das Ansehen zu geben, als wennsie große Geschäfte machten; theils, — wenn Prämienund Rückzölle auf die von ihnen ausgeführten Waarenbezahlt werden, — um diese in einem großem Maße zugenießen. Durch diese verschiednen Arten des Unter-schleifs geschieht es dann, daß, zur unbeschreiblichenFreude derjenigen Politiker, welche die Nationalwohl-fahrt nach der Handelsbilanz abmessen, sich in den Zoll-büchern ein großes Uebergewicht der Ausfuhr über dieEinfuhr zeigt.
Alle eingeführten Waaren sind, wenn sie nicht aus-drückliche Begünstigungen erhalten,— welches nur sel-ten geschieht — Zöllen unterworfen. Sind es Waaren,deren Werth in dem Zolltarif nicht tgrirt ist: so mußder Kaufmann ihren Werth eidlich angeben; und vonjedem Pfunde St. dieses Werths muß er vier Schii-
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