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dauert jetzt noch fort, und wird nach einer Schätzungder Woaren erhoben, die :m zwölften Jahre Karls deSzweyten gemacht worden ist. Die Methode, solche Bü-cher oder Tarifs zu halten, worin der Werth der Waa-ren, zum Behuf der einzuhebenden Zölle bestimmt undangegeben wirb, soll noch alter, als die Regierung Ja-kobs des ersten seyn.
In dem neunten und zehnten Jahre Wilhelms desdritten, wurden andere fünf Procent Abgaben von denmeiftelr Waaren, zu den alten hinzugefügt. Diesehinzugekommen Auflage wird die neue Subsidie genannt.Eine dritte Subsidie ist in der Folge aus der halbenund der zwey Drittheil-Subsidie entstanden, die mannach und nach auflegte. Im Jahr 1747 ist eine vierteauf den großem Theil der Waaren hinzugekommen, undauf gewisse Waaren im Jahre i?Z9 noch eine fünfte ge-legt worden. Außer diesen fünf Subsidien sind noch einsMenge andrer Zölle von Zeit zu Zeit auf diese oder jeneWaaren gelegt worden , theils um dem Scaate Quellenfür außerordentliche Bedürfnisse zu verschaffen, theilsum de» Handel nach den Grundsätzen des kaufmännischenoder Handelssystems zu rcguliren.
Das System dieser Staatswirthschaft ist erst nachund nach bey unsrer Regierung in Ansehen und Ausübunggekommen. Die alte Subsidie war auf ein - und aus.geführte Waaren, in gleichem Maße, aufgelegt. Dievier folgenden Subsidien, so wie die von Zeit zu Zeitauf einzelne Gattungen der Waaren noch hinzugefügtenZölle, sind sämmtlich auf die Einfuhr allein gelegt wor-den. Von den alten Abgaben, die auf die Ausfuhr
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