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3 (1799)
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ein ähnlicher Zoll auf bie Ausfuhr wollener Zeuge ge-legr. Die andern beyden Hauptzweige der altenZölle waren die, welche unter dem Namen der Tonna-ge und der Pomwage bekanm sind. Jener war einZoll auf Wein, und wurde nach den Tonnen bezahlt:'diejer ein Zoll auf alle übrigen Arcen von Waaren, dernach dem angenommenen Werthe derselben (so oder soviel von jedem Pfunde Sterling) bezahlt wurde, unddaher Poundage hieß. In dem sieben und vierzigstenRegierungs-Jahre Eduards des dritten wurde von je-dem Pfunde Sterling des Werths aller ein - und ausge-führten Waaren, (Wein, Wolle, rohe Hauke und Le-der ausgenommen, als welche mit besondern Abgabenbelegt waren,) sechs Pfennigs als Poundagezoll bezahlt.Er wurde im vierzehnten Jahre Richards des zweyten,auf einen Schilling vom Pfunde erhöhet, drey Jahredarauf wieder auf sechs Pfennige heruntergesetzt, imzweyten Jahre Heinrichs des vierten von neuem auf achtPfennige, und endlich im vierten Jahre desselben Für-sten auf einen Schilling gesetzt; welcher letztes Tarif biszum neunten Jahre König Wihelms des dritten fort-dauerte. Diese beyden zuletzt genannten Zölle wurdengemeiniglich jedem Könige, ein für allemahl, auf sei-ne ganze Lebenszeit durch eine Parlamenksacte bewilligt,und iheißen die Subsidie der Tonnage und Poundage.Da der Tonnage-Zoll nach dem Tarif, daß von jedemPfunde St. des Werths ein Schilling zu zahlen war,so lange fortgedauert hakte: so bekam in der Zollsprachedas Wort Subsidie überhaupt die Bedeutung, daß da-mit eine allgemeine Auflage auf alle Waaren bezeichnetwird, die fünfo von jedem Hundert ihres Werths be-trägt. Diese Subsidie, welche die genannt wird,

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