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3 (1799)
Entstehung
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einheimischer land - oder Manufacturerzeugnisse gelegtwaren, sind die meisten entweder sehr gemildert, oderganz aufgehoben worden. Dieser letztere Fall ist beyweitem der häufigere. Auf die Ausfuhr einiger einheimi-schen Waaren, werden sogar Prämien bezahlt; beyden meisten ausländischen werden die bey ihrer Einfuhrentrichteten Zölle, bey der Wiederausfuhr zurückgege-ben: der Einfuhrzoll, der zu der alten Subfidie ge-hört, zur Halste, die später aufgelegten Zölle ganz.Diese immer zunehmende Begünstigung der Ausfuhrund Erschwerung der Einfuhr hat nur einige wenigeAusnahmen gelitten, vornehmlich in Absicht gewis-ser rohen Erzeugnisse, welche Materialien für unsreManufacturen find» Diese sollten, nach dem Wunscheunsrer Kaufleute und Manusacturisten, ihnen so wohl-feil zu stehen kommen, als möglich, und für ihre Mit-werber in andern Ländern so,theuer, als möglich, ge-macht werden.

Daher sind solche Materialien, wenn sie vom Aus-lande kommen, zuweilen von allen Zöllen bey der Ein-fuhr bsfreyt worden; wie dieß bey der spanischen Wol-le, bey dem Flachse und dem rohen leinenen Garne derFall ist. Ober wenn sie Erzeugnisse unsers Landes undunsrer Kolonien waren: so ist ihre Ausfuhr bald verbo-then , bald mit sehr starken Abgaben beschwert worden.Jenes ist in Absicht unsrer Wolle, dieses in Absicht derBibcrhaare, Biberfelle, und des Senegal-GummiSgeschehen; denn mit diesen Waaren hat Großbritannien,durch die Eroberung von Canada und Senegal, beyna-he den Alleinhandel erhalten.

Daß