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trag den er dazu giebt, ist ganz eine Handlung seinesfreyen Willens, die er unterlassen kann, wenn er lieberdie Sache entbehren, als sie um so viel theurer bezahlenwill. Drittens , die von Deckern vorgeschlagenenAuflagen wirken nicht als Aufwandsgesetze; und dasthun die auf die Waaren selbst gelegten. Wenn dieErlaubniß Bier oder Branntwein zu trinken, einmahlbezahlt ist: so mag der Käufer hernach viel oder wenigtrinken; er bezahlt in dem einen Falle an Abgaben nichtmehr, als im andern. Viertens: wenn ein armerHandwerksmann, in jährigen, halbjährigen, oder drey-monatlichen Terminen eben so viel aus einmahl zahlensollte, als er jetzt in dem Preise aller während dieser ver-schiedenen Zeitperioden von ihm auSgetrunksnen Fla-schen und Glaser Bier und Branntwein, nach und nachbezahlt: so würde ihm dieß sehr schwer fallen. Dievorgeschlagene Besisuerungsmethode würde also nicht,ohne großen Druck des armen Mannes, eine dem Er-trage der bisherigen Beschatzungsart nur nahe kommen-de Summe herausbringen können. Doch giebt es inder That, in verschiedenen sondern Auflagen jener Art,selbst auf die Waaren, welche geschwind und augenblick-lich verzehrt werden. In Holland muß jeder, der Theetrinken will, einen licenzscheln dazu von der Regierunglösen. Daß für das Brot auf dem lande, nach derbessern oder schlechtem Qualität desselben, mehr oderweniger von jedem Kopse gezahlt werden müsse, habeich schon angemerkt.
Die Aocisegefälle werden vornehmlich auf einhei-mische Erzeugnisse, die auch zum einheimischen Ver-brauche bestimmt sind, gelegt. In England werden
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