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3 (1799)
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aber jeder derselben trägt genau in dem Verhältnisse da-zu bey, in welchem sein Verbrauch von diesen Artikelnsteht. Sollte die nehmliche Summe dadurch aufge-bracht werden, daß jeder für die Erlaubniß Bier undgeistige Getränke zu trinken, eine jährliche Abgabe be-zahlte: so würde der Nüchterne und Sparsame nach

Verhältniß seines Verbrauchs zu hoch, und der Trun-kenbold zu niedrig angesetzt seyn. Eine Familie, dieeine ausgebreitete Gastfreyheit ausübt, würde dann nachVerhältniß weniger bezahlen, als eine andere, welchehäuslich und eingezogen lebt. Zweytens: Wenn fürdie Erlaubniß des Gebrauchs gewisser Waaren, jähr-lich, halbjährlich, oder alle drey Monate eine gewisseAbgabe bezahlt werden soll: so geht bey dieser Art derEonsumtionssteuer der größte Vortheil verloren, welchenConsumtionssteuern haben können: das ist der, daß stsin ganz kleinen Summen nach und nach und fast un-merklich bezahlt werden. In dem jetzigen Preise einesMaßes englischen Biers, das Porter heißt, unddas drey und einen halben englischen Pftnnig kostet, be-tragen die Auflagen auf Malz, Hopfen und Bier, nebstden Zinsen, die der Brauer dafür verlangt, daß er svl-che hat vorschießen müssen, vielleicht ein und einen hal-ben Pfennig. Wenn ein Arbekömann diese ein und ei-nen halben Pfennig bequem erübrigen kann: so kauster sich ein Maß Porter. Wenn er das nicht kann: sobegnügt er sich mit einer Pinte, oder dem vierten Thei-le eines Maßes. Und da ein ersparter Pfennig so gut,wie ein gewonnener Pfennig ist: so wird er durch seineMäßigkeit um einen Farthing reicher. Auf diese Wei-se bezahlt er jene Auflage, gerade nur in dem Maße, undzu der Zeit, als er selbst für gut befindet. Jeder Bey-trag