Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
332
Einzelbild herunterladen
 

ZZL

sse sich deßhalb auf irgend eins Weise entschädigen könn-ten. Sie fallen auf gleiche Weise jeder Art des Ein-kcmrnens zur Last, und müssen vom Arbeiks-otzne sogut, wie von der Landrcute und vom Kapüalgewinnstebezahlt werden. 2luflagen auf die Nothwendigkeitendes Lebens werden, in sofern sie den arbeitenden Ar-men betreffen, zuletzt, entweder von den: Gutsbesitzern,durch einen Abzug, den sie von der Pachtrente leidenmüssen, oder von den reichen Verzehrern, es mögennun Landeigenthümer oder Kapitalisten seyn, durchden erhühek-n Preis, den sie ssir die Manufatturwaa-ren geben müssen, bezahlt; und immer ist das, wasdiese bezahlen, viel mehr, als jene Auflage beträgt.Wenn es gewisse Mmmfacturwaaren giebt, die,wie zum Beyspiele, grobe wollen« Zeuge, eben-falls zu den Nothwendigkeiten des Lebens gehören, undvon dem Armen verbraucht werden; so muß deren er-höhter Preis, so gut, als der erhöhte Preis der Le-bensrnittel, dem Armen durch einen großem Tagekohnersetzt werden. Es sollten daher die mittlern und Hä-hern Stände, wenn sie ihren eigenen Vortheil verstän-den , sich allen Auflagen auf die Nothwendigkeiten desLebens, so wie allen denen, die den Arbeitslohn un-mittelbar belasten, aufs nachdrücklichste widersetzen.Die endliche Bezahlung von beyden fällt immer zuletztauf sie; und zwar mit einem beträchtlichen Zusätze ver-mehrt. Auf die Gutsbesitzer fällt sie am schwersten,weil diese in ihrer doppelten Qualität zweyfach bezah-len: einmahl als Landeigenthümer, durch die vermin-derte Rence, das anderemah! als Verzehret', durch dieerhöhten Manufacturpreise. Die Bemerkung desHerrn Matthias Decker, daß von gewissen Auflagen

oft