Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
320
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widmet hätten: und dadurch würde zuletzt das Gleichge«wicht wieder hergestellt werden.

Die an gewisse Aemter gelüfteten Einkünfte wer-den nicht so wie die aus gewissen Gewerben entstehenden,durch die freye Coneurrenz m bestimmten Schranken ge-halten; und das Verhältniß zwischen Lohn und Arbeit,zwischen der Natur der Beschäftigung, und der Größeder Vortheile, die sie verschafft, ist also bey jenen nichtimmer so richtig abgemessen als bey diesen. Sie sind,in den meisten Ländern etwas größer, als die Beschäfti-gung welche die Aemter auffegen, an sich erfordernwürde; und dieß aus der ganz begreiflichen Ursache,weil die Theilhaber an der Regierung sich selbst undihre unmittelbaren Agenten und Mitgehülsen eher zufreygebig, als zu kärglich zu belohnen geneigt sind»Daher konnten, in den meisten Fallen, die Besoldun-gen der Beamten sehr bequem einer Auflage unterwor-fen werden. Ueberdieß sind die Personen, welche öf-fentliche, besonders einträgliche Aemter bekleiden, fastin allen Ländern Gegenstände des allgemeinen Neides;und Auflagen also, welche ihre Einkünfte auch ein we-nig mehr, als es der vollkommenen Billigkeit gemäßist, beschneiden, gefallen doch noch dem großen Hansenwohl. In England, zum Beyspiele, wo, nach derallgemeinen Voraussetzung, die Landtaxe von allen andernArcen der Einkünfte nicht mehr als den fünften Theil ab-fcrdcrk, erhielt eins Auflage, welche von allen Amts-besoidungcn, die hundert Pfunde Sterling des Jahrsübersteigen, mehr als den vierten Theil, (fünf und einenhalben Schilling von jedem Pfunde) einhebt, den allge-meinen Beyfall des Volks. Nur die Pensionen, welche

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