Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
322
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Vermögenszustand eines Mannes verändert sich vonTage zu Tage; und ohne Untersuchungen, die unerträg.licher sind als alle Abgaben, und die noch dazu wenig-stens alle Jahrs wiederhohlt werden müssen, kann ernur muthmaßlich und ungefähr angegeben werden. Wiehoch jeder also in. der Steuer angesetzt werden soll, mußimmer großenthcils von dem guten und Übeln Willenderjenigen abhängen, welche die Vertheilung derselbenzu besorgen haben, und ifr säst durchaus unbestimmtund willkürlich.

Wird die Kopfsteuer nicht nach dem Unterschiededes Vermögens, sondern des Ranges vertheilt: sowird sie äußerst ungleich; weil oft der Mann vom hö-heren Range ein weit geringeres Vermögen besitzt, alsder Mann von niederm Range.

Indem man also die Vertheilung der Kopfsteuerngleich machen will, macht man sie willkürlich; und in-dem man ihnen Bestimmtheit geben will, bringt mandrückende Ungleichheiten hervor. Die Willkürlichkektder Auflagen ist immer ein großes Uebel, die Austagenmögen schwer, oder leicht seyn. Die Ungleichheit beyeiner kleinen Abgabe kann leicht ertragen werden; dieUngleichheit bey einer großen ist ganz unerträglich.

Bey den verschiedenen Kopfsteuern, die unter derRegierung Wilhelms des dritten eingeführt wurden,war die Vertheilung größtenteils nach dem Range ge-macht. Der Herzog bezahlte mehr als der Marquis,dieser mehr als der Graf, so ging es durch alleStufen des Adels bis zum Esquire und Gentleman her-unter. Die ältern Söhne der Pairö bezahlten mehr,

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