Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
293
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ri.' für jedeMiethkutfche, uird von zehn Schillingen desJahrs, für jeden Tragfessel, steht, insofern sie von denPersonen, welche die Miethkutfchen oder Tragfessel hal-ten, nur vorgeschossen wird, ziemlich genau mit demUmfange ihrer Geschäfte im Verhältnisse. Der, wel-cher nur wenige Kutschen und Sessel hält, ist nicht schlim-mer daran, als der, welcher deren viele halt. Ganzanders ist es mit der Auflage von zwanzig Schillingenfür die Erlaubniß starkes Eier (^!e) zu verlaufen, mitder von vierzig andern Schillingen für die Erlaubniß desWein - und von noch zwanzig Schillingen für die Er-laubniß des Branntwein - Schankö. Hier wird aller-dings dem, welcher das Gewerbe ins Große treibt, einVortheil zugestanden, und dem, welcher es nur im Klei-nen treibt, ein Nachtheil zugezogen. Jenem muß esweit leichter, als diesem, werden, sich die Auflage vonseinen Kunden, in den erhöhten Preisen bezahlen zulassen. Indeß, da die Auflage an sich sehr mäßig ist:so verursacht die Ungleichheit derselben kein großes Un-gemach. Und vielen wird es so gar eine gute Folge derAuflage zu seyn scheinen, wenn sie die zu große Vermeh-rung kleiner Bierhäuscr verhindert. Die projektie-re Auflage auf die Kramläden sollte auch von allen Krä-mern gleich viel fordern. Und wie wäre es auch andersmöglich gewesen? Wie hatte man,ohne Untersu-chungen , die in einem freyen Lande unerträglich sind,die Auflage nach dem Umfange der in jedem Laden getrie-benen Geschäfte abmessen können? Wenn demnach dieseAuflage beträchtlich gewesen wäre: so hätte sie den klei-nen Krämer sehr gedrückt, und fast den ganzen Einzeln-handel den großen Kaufleuten zugewandt. Diese wür-ben, von der Concurrenz der kleinen Krämer befreyek,.

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