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Außerordentliche Auflagen auf Gewerbe sind die,welche in England die Hausirer, die Lohnkutscher undSänftenträger, so wie auch das Geld, welches dieBierwirthe für die Erlaubniß bezahlen müssen, Bierund Branntwein im einzelnen verkaufen zu dürfen. Imsiebenjährigen Kriege wurde eine ähnliche Auflage aufdie Kramläden vorgeschlagen. Da man behauptete, daßdieser Krieg zum Besten des Handels unternommen wor-den sey: so hielt man es auch für billig, daß die Kauf-leute, welche von den Folgen des Krieges Vortheil zie-hen sollten, zur Führung desselben mehr, als anderebeytrügen.
Indeß fallt eine Auflage, die einen einzelnen Ge-werbszweig besteuert, nie zuletzt auf die Personen, wel-che ihn treiben, sondern auf die, welche diesen ihr« Waa-ren , um sie selbst zu verbrauchen, abkaufen. Jene müs-sen, im gewöhnlichen Laufe der Dinge, immer den land-üblichen Gewinnst erhalten, — und sie erhalten, wenndie Concurrenz frey ist, auch selten einen höheren. Die-se hingegen müssen, in dem erhöheten Preise der Waa-ren, dem Gewerbömann, die von ihm vorgeschosseneAuflage, — gemeiniglich noch mit einigen darauf gerech-neten Zinsen, bezahlen.
Ist also eine solche Abgabe nur dem Umfange derGeschäfte, die jeder Gewerbsmcmn treibt, angemessen:so drückt sie keinen, da sie von dem Vcrzehrer bezahltwird. Ist das Gegentheil, und liegt die Auflage aufallen Gewerböleutcn einer Klaffe, der Umfang ihrer Ge-schäfte mag groß oder klein seyn, gleich: so wird, un-geachtet sie zuletzt von: Vcrzehrer bezahlt wird, doch derkleine Gewerbsmann dadurch gedrückt, und der großebegünstiget. Die Auflage von vier Schillingen des Mo-nats