Zuerst kann die Größe der Ländereyen, welche je«mand besitzt, niemahls ein Geheimniß seyn, sondernkann auf das allcrgewisteste ausgemacht werden.
Was für Geldkapitalien aber jemand besitze, istfast immer ein Geheimniß, und kann fast nie mit einigerZuverlässigkeit ausgemittelt werden. — Dieses lehneEigenthum ist überdieß immerwährenden Veränderun-gen unterworfen. Kaum geht ein Jahr, oft geht nichteinmahl ein Monath, und in einigen Fälle»! geht keinTag vorbei), wo nicht der Betrag desselben steigt und fällt.Ein solches Eindringen in die Angelegenheiten und dieUmstände der Privatpersonen, als die Absicht, jene Auf-läge dem Vermögen der Contribuenten anzumessen, er-fordern würde, — besonders solche immer erneuerte Un-tersuchungen, als nöthig wären, wenn man die immer-währenden Schwankungen des Geldreichthums cntdek-ken lind die Austage darnach abändern wollte, — würdedurchaus unerträglich werden.
Zweytens: Grund und Boden ist ein Eigenthum,welches nicht vom Platze, wo es ist, weggebracht wer-den kann; aber Geld kann es leicht. Der Eigenthü-mer von Landgütern ist nothwendig ein Bürger desje-nigen Landes, in welchem die Ländereyen liegen. DerEigenthümer eines Geidkapitals ist in Absicht desselbenein Weltbürger und hängt an keinem besondern Lande.Er kann leicht ein Land, wo er verdrüßlichen Nachfor-schungen unterworfen wird, um Zu einer diückmdenAustage gezogen zu werden, verlassen, und mir seinenKapitalien in ein anderes Land wandern, wo er entwederseine Geschäfte ungehinderter treiben, oder sein Vermö-gen ungestörter genießen kann. Indem er aber seine
Kapi-