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selbst verhaßt. Daher wurde sie auch, kurz nach derRevolution, als ein Ueberrest der ehemahligen Sklaverei)angeschafft.
Die nächste Auflage dieser Art war eine von zweySchillingen für jedes bewohnre Haus. Ein Haus vonzehn Fenstern mußte noch vier Schillinge mehr, einsvon zwa>'stg und M'hr Fenstern mußte acht Schillingedarüber bezahlen. Dieses wurde in der Folge noch da-hin verändere, daß Häuser von zwanzig bis dreyßig Fen-stern zehn Schillinge, und Häuser von dreyßig und mehrFenstern zwanzig Schillinge bezahlen mußten. DieFensierzohl an einem Hause kann in den meisten Fällenvon außen gezahlt werden,— und in keinem Falle istes, um sie zu erforschen, nöthig, in die Zimmer desHauses selbst einzudringen. Die Untersuchung der Ein-nehmer, welche durch diese Auflage veranlaßt wurde,war daher weniger lästig, und erregte weniger Unwillenals jene, weiche eine Folge der ältern Auflage gewe-sen war.
Auch diese Auflage wurde in der Folge abgeschafft,und an ihrer Stelle wurde die Fenstertaxe gesetzt, dieseit ihrer Einführung schon wiederum mehrere Abände.rungen erlitten hat. Die englische Fenstertaxe, so wiesie gegenwärtig (im Januar 1775) besieht, erhebt zuerstvon jedem Haufe in England eine Auflage von drey, undvon jedem Hause in Schottland, eine von einem Schil-linge, und dann noch eine zweyte Abgabe von jedemFenster, die, nach der Anzahl der Fenster, stufenweisevon dem niedrigsten Satze,' nehmlich zwey englischenPfennigen, der bey Häusern von nicht mehr als siebenFenstern angenommen wird, bis zum höchsten, nehmlich
zu