Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
277
Einzelbild herunterladen
 

277

Und in dieser letzten Rücksicht ist es noch billiger,auf die Grundrenten der Häuser, als auf die Renten vonLändereyen eine solche Austage zu legen. Diese hängendoch, in vielen Fällen und zum Theile von der Sorgfaltund dem Aufwands ab, den der Eigenthümer auf dieVerbesserung seiner Ländereyen wendet. Von solchenV rbesserungen kann eine zu hohe Austage abschrecken.Wie hoch hingegen die Grundrenten steigen, oder wie l für den Platz, der für Häuser bestimmt ist, bezahltwerden soll: das hängt gar nicht von dem Eigenthümerdieses Platzes, sondern lediglich von der guten Regierungdes Landes ab. Denn nur diese kann dadurch, daß sisentweder den Gewerbsteiß. des ganzen Volks, oder denGewsrbstciß von den Einwohnern gewisser Oerter kräftigunterstützt, Ursache seyn, daß viele darauf denken, Häu-ser daselbst zu bauen, und daß also vermöge der Concur-reuz in Absicht der Plätze, worauf sie bauen wollen,dem Eigenthümer derselben mehr bezahlt wird, als eraußerdem würde Nutzen davon ziehen können. Nichtsist billiger, als daß ein Fond, der sein Daseyn der gu-ten Regierung des Staats zu danken hat, auch zur Un-terstützung dieser Regierung etwas, und zwar etwasmehr als andre Fonds beytrage.

Obgleich in mehreren europäischen Landern eigensAbgaben auf die Hausrenten gelegt worden sind: so weißich doch keines, in welchem man die Grundrenten zueinem besondern Gegenstände der Besteuerung gemachtharte. Die, welche neue Austagen auSgedacht haben,sind hiervon ohne Zweifel durch die Schwierigkeit abge-schreckt worden, in den Hauörenten, das was Rente desGebäudes ist, von dem, was Renke des Grundes und

S z Bodens