Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
276
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lind Boden die höchsten Renken zu ziehen sind. Da derReichthum dieser Mitbewerber durch eine Auflage aufdie Grundrenten nicht würde vermehrt werten; so wür-den sie dadurch auch nicht geneigt gemacht, für den Platzihrer Häuser mehr als vorhin zu bezahlen. Auch würde von weniger Bedeutung seyn, ob die Auflage vonden HauScinwohnern vorgeschossen, oder von den Eigen-thümern des Grundes und Bodens unmittelbar bezahltwürde. Jemehr der erstere an Auflagen bezahlen müßte,desto weniger würde er geneigt seyn, dem letztem anGrundrenten zu bezahlen. Auf diesen letzter» würdealso am Ende die Zahlung der Auflage gewiß zurück-fallen.

Von den Grundrenten unbewohnter Häuser dürf-ten keine Auflagen bezahlt werden.

Die Grundrenten sind immer, so wie die Landren-te gemeiniglich eine Art von Einkünften, die der Eigen-thümer zieht, ohne daß es ihm Arbeit oder Besorgungenkostete. Ist er also auch genöthiget, von dieser Ein-nahme etwas für den Staat abzugeben: so wird dadurchkeine Art von Fleiße gehemmet oder beschwert. DerBoden und die Arbeit des Landes bringt deßwegen nichtmehr und nicht weniger hervor; und der Reichthum unddas Einkommen der ganzen Gesellschaft wird deßwegenweder kleiner noch größer, jene Abgabe mag erhobenwerden oder nickt. Vielleicht sind also die Renken vomGrunde und Boden, es mag derselbe als Platz zu Häu-sern oder als Acker genutzt werden, die schicklichsten Ein-künfte, um eine immerwährende und ihnen eigenthüm-liche Auflage zu tragen.

Und