Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
268
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Geldsumme iu eine» Raturalzins. Diese Veränderungtonn unter einer Staatsverwaltung, wie sie bcy dieserEcstllschasc statt findet, dem Ackerbane eben so schädlichwerden, als den Staatseinkünften. bind in der Thatsind diese seit der englischen Vcsihnehmnng sehr herabge-slinken. Die Bedienten der Gesellschaft mögen sich..beyjener Veränderung wahrscheinlich ganz wehl befinden;aber sicher auf Kosten des Landes und ihrer Herren.

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Auflagen auf die Renten der Häuser.

Renke eines Hauses laßt sich in zwey Theile thei-len: in die Reute, welche vom Gebäudd, und in die,welche von dem Grunde und Boden bezahle wird, wo-rauf das Haus steht. Man könnte jene die Baureme,diese die Grundrente oder den Grundzins nennen.

Die erste ist der Gewinnst oder der Zins, der vondem auf den Bau des Hauses gewandten Kapitale zuerwarten ist. Wenn das Unternehmen Haustr zu bauen,mit andern Unternehmungen und Gewerben auf gleichemFuße stehen soll: so muß es erstlich von dem darauf ge-wandten Kapitale so große Zinsen bringen, als manbey sicherer Auslehnuug desselben hakte erhalten kön-nen, - und zweyteus muß es noch so viel einbringen,als zu Bestreitung der Rcparaturkosten nöthig ist: welchesim Grunde so viel heißt, als, eS muß in einiger Zeit dasauf den Bau gewandte Kapital selbst erstatten. Dahersteht die Baurente, oder der gewöhnliche Gewinnst, denman vom Erbauen der Häuser zieht, allenthalben mit

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