Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
267
Einzelbild herunterladen
 

s6?

nur abändern, wenn das wirkliche Erzeugniß des Landes,nach Maßgabe des vernachlässigten oder verb fferrenAckerbaues, kleiner oder größer wird. Im IcHwrnFalle wird sie sich nicht bloß nach den Abwechselungen inden Ernten, sondern auch nach den Abwechselungen, dieentweder in dem Preise der ediern Metals, oder in demGehalte der Landesmünzen vorgeben, abändern. Injenem Fall wird der Ertrag der Steuer immer dem Er-krage der Ernten angemessen seyn. In diesem werdenzu verschiedenen Zeiten, der Ertrag der Steuer und derWerth der gewonnenen jährlichen Landsserzeugnisse, einsehr ungleiches Verhältniß gegen einander haben»

Wenn anstatt eines bestimmten Antheils an denErnten in Natura, oder des Werth von diesem An»theile, eine ein für allemahl bestimmte Summe Gel- -des, als Aeguivalent jener Erzeugnisse oder jenes Zehn-ten, erhoben wird: so wird daraus vollkommen dieselbeArt der Abgabe, welche die englische Landsteucr ist,-eine Abgabe, die mit der Rente des Landes weder steigtnoch fällt; die weder den Ackerbau aufmuntert, nochdavon abschreckt. Eine solche Abgabe ist her Kirchen?zehnte in allen den Kirchspielen, wo ein sogenannterModlls anstatt des Nakuralzehnten bezahlt wird. Un-ter der Muhammedanischen Herrschaft in Bengalenwurde stakt des willkürlichen Fünstheilö der Erzeugnissewelches die Landtage seyn sollte, in den meisten Zemin-daries oder Distrikten, ein bestimmter und zwar sehrmäßiger Modus bezahlt. Einige Bedienten der ostin-dischen Handelsgesellschaft brauchten den Verwand, dasöffentliche Einkommen zu seinem wahren ursprünglichenWerthe zurückführen zu wollen, und verwandelten die

Geld-