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seyn, daß vier Fünftheile des ganzen Erzeugnisses daraufgehen, um tcin Pachter sein Kapital mit den gehörigenZinsen wieder zu erstatten. In diesem Falle könnte,wenn auch kein Kirchenzchnte wäre, die Rente desGrundherrn dach nicht höher als ein Fünstheil des Er-Zeugnisses ausfallen. Wird aber dieser Zehnte erhoben,und muß also von der ganzen, Ernte des Gutes der zehnteTheil abgegeben werden: so muß der Pachter eben die-sen zehnten Theil auch von der Rente seines Herrn ab-ziehen; und diese wird also auf ein Zehntheil von denErzeugnissen des Guts zurückgesetzt. Auf sehr reichenLändereyen kann ded Natural-Zehnte vielleicht nichtmehr als einFünftheil der Rente wegnehmen, oder einerAuflage von vier Schillingen auf das Pfund Sterlinggleich seyn: indeß er bey armern die Hälfte der Renteverschlingt, oder einer Abgabe von zehn Schillingenauf das Pfund Sterling des jährlichen Einkommensgleich ist.
Der Naturalzehnte, so wie er als Abgabe von derRente betrachtet, sehr ungleich ist: so schreckt er auchden Eigenthümer und den Pachter von allen zur Verbes-serung des Guts und zur Vervollkommnung des Acker-baues zu machenden Unternehmungen ab. Die wichtig-sten Verbesserungen eines Landguts sind gemeiniglich auchdie kostbarsten; und der vollkommenste Ackerbau ist ge-meiniglich auch der theuerste. Der Gutsbesitzer hatkeine Lust, die erster» zu unternehmen, und der Pach-ter hat keine Lust nach dem andern zu sterben, wenn beydewisse», daß die Kirche, die nichts zu den Unkosten her-giebt, einen so reichlichen Antheil an den Früchten be-kommen soll. Bloß dem englischen Kttchenzehnten ist
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