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zur Erleichterung derer angewandt, die nach dem altenS teuer kataster zu hoch angeschlagen waren. Zum Bey-spiele, zwey Distrikte, wovon, bey dem jetzigen Zustandeder Dinge, der eine auf 92O, der andre auf i,roo LivrcSbesteuert werden sollte, sind in dem alten Steuerregisterbeyde aus r 000 Bores gesetzt. Nun werden durch bisneue hinzugekommene Steuer beyde auf i,r oo LivreS be-steuert. Aber diese Steuer wird nur von dem zu nie-drig besteuerten Distrikt erhoben: und ihr Betrag wirdganz zur Erleichterung des zu hoch angesetzten Distriktsverwandt, welcher daher wirklich nur neunhundert Livresbezahlt. Der Staat gewinnt und verliert nichts beyder neuen Steuer, die einzig 'und allein zur Absicht hat,den Ungleichheiten in der alten Besteurung abzuhelfen.Da cS indeß seist ganz der Einsicht und dem guten Wil-len des Intendanten der Generalität überlassen ist, wemdiese Erleichterung zu Gute kommen soll: so kann esnicht fehlen, daß in dieser ganzen Anordnung viel Will-kürliches herrsche.
Steuern, die nicht der Rente, sondern den Erzeugnissendes Landes angemessen sind.
Abgaben, die auf den Erzeugnissen der Ländereyen lie-gen, sind im Grunde Abgaben, dio auf die Rente fallen.Sie werden zwar anfangs von dem Pachter vorgeschos-sen; aber sie werden zuletzt von dem Eigenthümer bezahlt.Wenn ein Pachter weiß, daß er von seinen Ernten einengewissen Theil abzugeben hat: so berechnet er, so gut
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