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gerade hier nöthigen Mittel an, um jeden Fußbreit des-selben wirklich zu verbessern. Das Beste, was derLandesherr für den Ackerbau thun kann, ist, den Guts-besitzer und den Pachter dazu aufzumuntern, dast sieihn mit Sorgfalt treiben. Und diese Aufmunterunggiebt er ihnen vornehmlich dann, wenn er ihnen theilsDie vollkommenste Sicherheit gewährt, daß sie die Früch.te ihres Fleißes wirklich einernten und genießen werden,theils allem dem, was sie aus der Erde hervorbringen,den ausgebreitetsten in-und ausländischen Markt ver.schafft; den ersten, indem er den Transport der Waa-ren von einem Theile seiner Staaten zum andern aufsmöglichste bequem und sicher macht, den zweyten, in-dem er eine uneingeschränkte Freyheit der Ausfuhr be-willigt.
Wenn durch ein wohlgewähltes Verwaltungssy.siem die Landsteuer, sowohl ihrer Natur als ihrer Erhe-bungsart nach, von den Verbesserungen des LandbaueSnicht abschreckte, vielmehr zu deren Beförderung et-was beytrüge: so würde sie dem Gutsbesitzer auf keineWeise lästig seyn, als insofern es eine jede Auslage ist.
Eine solche veränderliche Steuer, als ich sie obenbeschrieben habe, würde sich, bey allen Abwechselun-gen , welche entweder in Absicht auf den Ackerbau selbstund den Flor oder Verfall des Landes, oder welche inAbsicht auf den Silberwerth, oder welche endlich indem Münzfüße des Landes vorgingen, von selbst undohne besondere Aufmerksamkeit der Regierung der jedes-mahligen Lage der Dinge anpassen, und in jeder gleichgerecht und billig seyn. Sie würde also eher zu einer
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