Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
252
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bequem oder unterdrückend ist, besreyok,'^ und eskönnte zugleich in die Landwirchschast etwas planmäßi-ges und eine 'Art van Pvlizey gebracht werden, die demAnbaue des Landes sehr günstig wäre.

Ohne Zweifel würden die Erhebungskosten bey ei-ner Landsteuer, die mit den steigenden. Pachtrenten vonLändereyen zugleich stiege, sich etwas höher belaufen,als bey einer solchen, die nach einer einmahl angenom-menen Schätzung unveränderlich bliebe. Es würdebey jener eine etwas vermehrte Ausgabe dadurch entste-hen, daß in jedem Bezirke Beamte angesetzt werdenmüßten, um die Register über die Pachtcomracte zuhalten, und daß von Zeit zu Zeit Ländereyen, dieder Eigenthümer selbst zu bewirthschaften für gut befän-de, abgeschätzt werden müßten. Doch sind alle dieseAusgaben sehr mäßig an sich, und geringer als die He-bungskosten bey vielen andern Abgaben, die in Ver-gleichung mit einer solchen Landsteuer nur ein unbedeu-tendes Einkommen bringen.

Der stärkste Einwurs, den man gegen eine mitdem Ertrage der Güter steigende Landsteucr machen kann,ist, daß sie dem Fortgange des Ackerbaues hinderlichseyn würde. Der Eigenthümer eines Guts wird ohneZweifel weniger geneigt seyn, auf die Verbesserung desBodens viele Kosten zuwenden, wenn er voraussieht,haß der Landesherr, ohne zu diesen Kosten etwas bey-getragen zu haben, doch die Früchte davon mir ihmtheilen will. Doch auch dieser Einwurs konnte gehobenwerden, wenn man dem Gutsbesitzer erlaubte, seinGut, ehe er seine Verbesserungen darauf ansinge, von

einer