Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
251
Einzelbild herunterladen
 

2;r

Rente solcher Ländereyen eüie gewisse Summe nichtübersteigt. Es ist von Wichtigkeit, daß Gutsbesitzeraufgemuntert werden, einen Theil ihrer Ländereyenselbst anzubauen. Ihr Kapital ist gemeiniglich größer,als das Kapital ihrer Pächter; und mit weniger Land-wirthsch.iftskunde können sie doch oft dem Boden rei-chere Ernten, als diese abgewinnen. Der Eigenthü-mer kann etwas Geld darauf wagen, Versuche anzu-stellen; und er ist gemeiniglich geneigt dieß zu thun.Mißlingen sie: so ist sein Verlust geringe; gelingensie: so hat die ganze Gegend Nutzen davon. Indes-sen muß der Nachlaß, welchen der sein Land selbst bau-ende Eigenthümer an der Steuer bekömmt, auch nurso groß seyn, daß er ihn zu Bewirrhschaftung eines ge-wissen, mäßigen Umfangs von Ländereyen anreihe.Wenn der größere Theil der Gutsbesitzer in die Versu-chung gerathen sollte, alle ihre Ländereyen selbst zu be-wirthschaften : so würde das Land, anstatt fleißiger undsparsamer Pächter, die durch ihren eigenen Vortheilgetrieben werden, das Land so gut anzubauen, als esihr Kapital und ihre Geschieklichkeit erlaubt, mit müs-sigen und liederlichen Amtleuten und Verwaltern ange-füllt werden, deren fahrlässige oder tyrannische V erwal-tung bald den Ackerbau in Verfall bringen, und diejährlichen Erzeugnisse des Bodens nicht nur zum Scha-den der Einkünfte ihrer Herren, sondern auch zurSchmälerung des Einkommens der ganzen Gesellschaft,in seinem wichtigsten Zweige vermindern würde.

Durch Befolgung der gedachten, oder ähnlicherRegeln könnte eine Landstcuer vielleicht von jeder Altder Ungewißheit, die für Contribuenten entweder un-bequem