2ZV
Zusatz zu der bedungenen Rente abgesehen werben. Esist zwar nicht Geld, das bezahlt, — aber es ist einDienst, der geleistet werden muß. Um die Gutsbe-sitzer.von dieser Verfahrungsart, die immer thöricht ist,zu entwöhnen, wäre es nicht unschicklich, Pachtbedin-gungen der Art höher anzuschlagen, und sie also mehrzu besteuern, als die gewöhnlichen Geldrenten.
Einige Gutsbesitzer verlangen, anstatt den Pacht-zins bloß in Gelde zu bestimmen, auch einen Zins inNaturqllieferungen, Getreide, Vieh, Geflügel, Wein,Oel u. s. w. solche Renten sind immer in einem weithöhern Grade für den Pachter nachtheilig, als sie fürden Grundherrn nützlich sind. Sie nehmen dem erstenmehr Geld aus dem Beutel, oder halten mehr von dem,was hinein kommen könnte, zurück, als sie in denBeutel des, andern einbringen. In allen Landern, wosolche Pachbcdingungen statt finden, ist der Zustand derPachter arm und bektelhaft; —- fast in dem Verhält-nisse arm, als jene Bedingungen mehr oder wenigervervielfältigt sind. Auch diese Art von Renten solltemqn etwas höher besteuern,, als die gewöhnlichen Geld-xenten, um die Gutsbesitzer von einer dem gemeinenWesen so schädlichen Forderung an ihre Pächter abzu-halten.
Wenn der Eigenthümer selbst sein Gut oder einenTheil desselben bewirthschaftet: so wird die Rente, wel-che es ihm bringt, am besten nach einer billigen Schä-tzung der Gutsbesitzer und Pächter in der Nachbarschaftbestimmt. Und billiger Weift kann ihm, so wie esim Venezianischen geschieht, ein mäßiger Nachlaß ander Steuer zugestanden werden; vorausgesetzt, daß die
Ren-