reyen ihres Gebieths, wenn sie alle so schlecht bewirth-schaftet wären, als sie es wahrscheinlich seyn würden,wenn sie alle Einem Eigenthümer zugehörten, kaum soviel Einkünfte bringen, als jetzt auch in Friedenözeitcn,von den Unterchanen durch Aussagen erhoben werden.Zum Beyspiels: die gewöhnlichen.Einkünfte Großbri-tanniens, — wenn man dazu nicht bloß rechnet,'waszur Bestreitung der laufenden Unkosten jedes Jahres,sondern auch das, was zur Bezahlung der Zinsen derStaatsschulden, und zu Errichtung eines Fonds zurallmähiigen Rückzahlung der Kapitalien nöthig ist, be-tragt jährlich mehr als zehn Millionen Pfund St.Die Landsteuer aber, die auf zwanzig Procent vom rei-nen Ertrage der Güter gerechnet wird, beträgt jährlichnoch nicht zwey Millionen. Gleichwohl nimmt manan, daß diese sogenannte Landsteuer (lanärux) den fünf-ten Theil, nicht nur von dem Ertrage aller Ländereyen,sondern auch von dem Ertrags aller H.äuftr, und von, den Zinsen aller Kapitalien ausmache,— nur die demStaate geliehenen, oder von Pächtern zum Anbau desLandes angewandten Kapitalien ausgenommen. Einsehr ansehmicher Theil von dem Ertrage dieser Steuerentspringt aus Renten von Häusern und aus Zinsen vonKapitalien. Die Landtaxe der Stadt London zumBeyspiele, zu zwanzig Präsent gerechnet, betragt125,399 Pfund St. 6 Schill. 7 Psen.- Die vonder Btadt Wsstminster 6z,e>92 Pfund St. i Schill.5 Psen. Die von den P.Rasten Whicehall und St.James z 0,7 54 Pfund St. 6 Schill. Z Psen. Aufgleiche Weise ist auf alle Städte und Marktflecken imKönigreiche ein gewisser Theil der Landsteuer gelegt, undwird fast gänzlich von den Renten der Häuser in diesen
Städ-