kcrhalten, >— oder von seinem unmittelbaren Lehnsherrnunterhalten werden mußte, ohne daß dadurch dem Lan-desherr« eine neue Last zugewachsen wäre. Die übri-gen Ausgaben, welche die Regierung erforderte, warengrößtentheilö sehr mäßig. Die Rechtspflege war, wiewir oben gezeigt haben, anstatt Ausgaben zu verursa-chen, eine Quelle von Einkünften. Zur Verfertigungund Unterhaltung aller Brücken, Landstraßen und an-derer öffentlichen Werke, die der Handel erfordernmochte, wurde eine ihr gewidmete Frohne des Land-mannes von drey Tagen vor und drey Tagen nach derErnte, für eine hinlängliche Hülfsquelle gehalten.—Zu dieser Zeit scheint die stärkste Ausgabe eines Landes-Herrn in seiner eigenen Haushaltung bestanden zu haben.Seine Hausofstcianten waren daher auch die großenStaatsbeamten. Der Großschahmeister nahm die Ren-ken von seinen Gütern ein. Der Oberkämmerer (lorciclanmberl-ün) und der Oberhofmeister (lorclhatten die Aufsicht über die HauShalrungSauSgaben.Der Marschall und der Connetable war über die Ställegesetzt. Die Häuser des Fürsten waren Schlösser;und scheinen die vornehmsten Festungen seiner Staatenausgemacht zu haben. Die Kastellane in denselbenkonnten als Commendanten angesehen werden. Siewaren, wie es scheint, die einzigen Ofstciere, die manauch in Friedenszeicen zu unterhalten hatte. Unterdiesen Umständen konnte, wenn nicht außerordentlicheFälle eintraten, die Rente großer Ländereyen wohl hin-länglich seyn, die nothwendigen Regierungsausgabeneines Landes zu bestreiten.
In dem jetzigen Zustande des größten Theils dereuropäischen Monarchien, würden sämmtliche Lände-
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