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Städten, und von den Zinsen der im Handel oder durchsAusleihen benutzten Kapitalien ihrer Einwohner erho-ben. Nach derjenigen Schätzung der Ländereyen, Häu-ser und Kapitalien nun, welche in der Landsteuer ange-nommen worden ist, würden die sämmtlichen Rentenaller Ländereyen und aller Häuser in Großbritanniennebst den vollständigen Zinsen aller Kapitalien, (dieoben angezeigten ausgenommen) die Summe von ZehnMillionen nicht übersteigen: und diese Summe erhebtdie Regierung unsers Landes, selbst in Friedenszeitenvon ihren Unterthanen wirklich. Ohne Zweifel ist beyder Schätzung, die der Landsteuer zum Grunde liegt,im Ganzen des Königreichs, der Werth der Ländereyenund Kapitalien viel zu geringe angeschlagen worden, obman gleich behauptet, daß sie in einigen besondern Ge-genden und Provinzen, diesem Werthe sehr nahe kömmt.Viele Leute schätzen die bloßen Renten von Landgütern,mit Ausschluß derer von Häusern, und der Zinsen vonKapitalien auf zwanzig Millionen. Aber diese Schä-tzung ist, glaube ich, auf Gerathewohl gemacht, undkann eben sowohl über die Wahrheit hinausgehen, alshinter ihr zurückbleiben. Indessen gesetzt, die sämmt-lichen Ländereyen Großbritanniens, brachten in dem je-tzigen Zustande ihres Anbaues, wirklich mehr als zwan-zig Millionen Pfund St. Renten: so würden sie wahr-scheinlich nicht die Hälfte, — vielleicht nicht den vier-ten Theil davon einbringen, sobald sie in die Hände ei-nes einzigen EigenthümerS, — des Landcsherrn —kämen, und der nachlässigen, verschwenderischen undunterdrückenden Verwaltung seiner Agenten und Unter-bedienten übergeben würden. Die jetzigen KronlanderGroßbritanniens bringen nicht den vierten Theil von
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