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werde, und daß die allgemeinen Beytrage der Gesell-schaft nur bey Crimiual-Prozessen solcher Verbrecher,die nicht eigenes Vermögen genug haben, die Gerichts-spötteln zu bezahlen, zu Hülfe gerufen werden.
Eine Ausgabe, die lediglich zum Besten eineseinzelnen Orts, oder einer Provinz verwendet wird,zum Beyspiel, was die Poiizeyanstalc einer Stadt odereines besondern Bezirks kostet, sollte auch aus den Ein-künften des Orts oder der Provinz bestricken und nichtder allgemeinen Staatskasse aufgebürdet werden. Eswäre unbillig, wenn die ganze Gesellschaft zu einer Aus-gabe beysteuerte, deren Nutzen sich nur auf einen Theilder Gesellschaft einschränkt.
Die Ausgaben, welche auf gute Bandstraßen undüberhaupt auf eine leichtere Verbindung der verschiede-nen Theile des Reichs gewandt werden, befördern oh-ne Zweifel den Nutzen der ganzen Gesellschaft: und esist also nicht ungerecht, daß alle ihre Mitglieder dazuBeysteuern geben. Indeß ist doch die unmittelbarsteWirkung dieses Aufwandes nur eigentlich eine Wohl-that für diejenigen, welche von einem Orte zum andernreisen, oder Waaren verführen, und für diejenigen,welche diese Waaren verbrauchen. Durch die an denSchlagbaumen in England bezahlten Gelder, durch daswas man in andern Ländern Wcgezölle nennt, wird die-ser Aufwand ganz diesen beyden jetzt genannten Klassenvon beuten aufgelegt, und also die allgemeine Staats-kasse von einer beträchtlichen ihr zur Last fallenden Aus-gabe befreyet.
Auch derjenige Aufwand, welcher der Erziehungder Jugend und dein Religionsunterrichte gewidmet ist,
er-