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erstreckt seinen Nutzen auf die ganze Gesellschaft, undkann also billig die Beyträge der ganzen Gesellschaftfordern. Jndcß ist es vielleicht eben so schicklich, undin mancher Rücksicht noch vorthcilhafter, daß diejeni-gen die Kosten dieses Unterrichts allein bezahlen, dieunmittelbar die wohlthätigen Wirkungen davon erfah-ren: das heißr, daß diese Kosten durch freywilligeBeyträge der Schüler, welche einen Lehrer der Wissen-schaften — oder der Kirchkinder, welche einen Reli-gionslehrer nöthig haben, aufgebracht werden.
Wenn diejenigen öffentlichen Anstalten oder Wer-ke, welche für die ganze Gesellschaft wohlthätig sind,nicht durch die besondern Beyträge der sie unmittelbarbenutzenden Glieder der Gesellschaft erhalten werdenkönnen: so ist es natürlich die allgemeine Beysteuer derganzen Gesellschaft, welche das fehlende zuschießen muß.Diese allgemeinen Einkünfte des Staats sind in derThat dazu bestimmt, außer den Kosten der öffentlichenVertheidigung und denen, welche die Aufrechterhaltungder Würde des Landesherrn erfordert, — zwey Ausga-ben , die daraus allein bestritten werden, — auch daLDcsicit vieler besondern und zu eingeschränkter« Zwe-cken bestimmten Cassen zu decken. Welches die Quel-len dieser allgemeinen oder öffentlichen Einkünfte sind:will ich in dem folgenden Kapitel erklären.
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