Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
217
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LI?

Ein so strenges, oder vielmehr ein so unduldsames Ge-setz, würde in so freyen Ländern nie zur Vollziehung ge-kommen seyn, wenn nicht schon zuvor durch die Bemü-hung der Geistlichkeit das gesummte Volk, bis viel-leicht auf die Ausnahme einiger weniger Individuen,zur herrschenden Kirche bekehrt worden wäre. Daherwerden auch in andern Theilen der Schweiz, wo durcheine zufällige Verbindung der protestantischen und katho-lischen Kirche, die Bekehrungen nicht so allgemein ge-wesen sind, beyde Religionen nicht nur geduldet, son-dern beyde, als durch Gesetze eingeführte Landes-Reli-gionen behandelt.

Wenn irgend ein Amt oder ein dem Staate zuleistender Dienst, gehörig versehen werden soll: so mußdie Belohnung desselben in dem möglich genauesten Ver-hältnisse mit dem Werthe und der Schwierigkeit dessel-ben stehen. Wird irgend ein Dienst zu schlecht bezahlt:so wird er sehr wahrscheinlich durch die Unfähigkeit unddie niedrige Denrungsart derer, die ihn verrichten, lei-den. Wird er zu gut bezahlt: so leidet er vielleichtnoch mehr durch ihre Faulheit, und die freywillige Ver-nachlässigung ihrer Pstichken. Ein Mensch, der großeEinkünfte hat, sein Beruf mag seyn welcher er wolle,denkt, daß er so wie andere Leute, welche große Ein-künfte haben, leben, und einen beträchtlichen Theilseiner Zeit in Lustbarkeiten, mit Zerstreuungen und Be-friedigung seiner Eitelkeit zubringen müsse. EinemGeistlichen aber raubt eine solche Lebensart nicht nurdie Zeit, die zur Erfüllung der Pstichken seines Be-rufs nothwendig ist: sondern sie entzieht ihm auch die

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