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kleinen. Diese Acte aus dem zehnten Jahre der Kö-nigin Anna, gab die Patronatsrechte ihren ehemaligenEigenthümern wieder. Aber obgleich in Schottland,nach den Gesehen, die Kirchenpfründen ohne Ausnah-me demjenigen ertheilt werden, welchen der Kirchenpa--tron vorgeschlagen hat: so verlangt doch die Kirche zu-weilen, (denn sie iji in ihrem Verfahren in dieser Ab-sicht nicht immer mit sich selbst übereinstimmend,) ei-ne gewisse Einwilligung des Volks, ohne welche sie sichweigert, dem Vorgeschlagenen die sogenannte SeLl-sorge, oder die geistliche Gerichtsbarkeit im Kirchspie-te zu ertheilen. Sie verschiebt wenigstens zuweilen,aus vorgegebener Fürsorge für die Ruhe des Kirchspiels,die Einführung desselben so lange, bis jene Einwilli-gung beygebracht werden kann. Die Cabalen, welchezuweilen die benachbarte Geistlichkeit anwendet, dieseEinwilligung bald zu befördern, bald, welches weieöfter der Fall ist, zu verhindern, und die demagogi-schen Künste, welche sie zu dem Ende übt, um sich beysolchen Gelegenheiten des Erfolgs desto mehr zu versi-chern, sind vielleicht die vornehmsten Ursachen, welchebey dem Volke und der Geistlichkeit von Schottland,noch den kleinen Ueberrest von dem alten fanatischenGeiste erhalten, den man bey beyden gewahr wird.
Die Gleichheit, welche die presbykenamschc Klr-chenform unter der Geistlichkeit einführt, besteht erstlichin der Gleichheit ihres Ansehens und ihrer Gerichtsbar-keit; und zweytens in der Gleichheit ihrer Pfründenoder festen Einkünfte. In allen presbytcrianischcn Kir-chen herrscht vollkommene Gleichheit des Ansehens. Mitden Einkünften ist es nicht so. Indeß ist doch der Un»Stinch. Unters, z. Th, A rer.