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fen das Recht hatte. Diese Einrichtung des Kirchen.regimentS war, von ihrem ersten Entstehen an, der Er-haltung der Ruhe und Ordnung, und der Beseitigungdes obrigkeitlichen Ansehens im Staate, sehr günstig.Und in der That hat sie auch in keinem Lande, in wel-chem sie eingeführt worden ist, Anlaß zum Aufruhr undzu innern Unruhen gegebn. Besonders hat sich dieenglische Geistlichkeit von jeher und mit Recht der Treueund des Gehorsams gerühmt, mit welchen sie ihrem Lan-deshsrrn unveränderlich zugethan gewesen ist, und derenGrundsätze sie ihren Mitbürgern gepredigt hat. Untereinem solchen Kirchenregiment suchen sich die Geistlichennatürlicher Weise dem Fürsten, dem Hofe und dem Adeldes Landes gefällig zu machen, von deren Einflüsse sievornehmlich ihre Beförderung erwarten. Sie wertenzwar zuweilen um die Gunst dieser Patronen durch nie-drige Schmeicheleyen buhlen, aber auch sie oft durch denAnbau wahrer Talente zu erhalten suchen, besonders sol-cher, welche bey Leuten vom Range in Ansehen stehen —durch Kenntnisse in allen Zweigen nützlicher oder denGeist zierender Wissenschaften, durch Artigkeit der Sit-ten, durch einen muntern, unterhaltenden und angeneh-men Umgang, und vornehmlich durch eine erklärte Ver-achtung derjenigen heuchlerischen und thörichten Selbst-peinigungen , welche Schwärmer einzuschärfen und aus-zuüben pflegen, um sich die Verehrung des Volks,—und den Reichen und Vornehmen, die sich dieser Stren-ge nicht unterwerfen, — den Abscheu des gemeinenMannes zuzuziehen. Eine solche Geistlichkeit aber, in-dem sie auf diese Weise sich bey den höher» Ständen zuempfehlen sucht, ist sehr in Gefahr die Mittel zu per-nachlässigen, durch welche sie sich bey den Untern Einfluß
und