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3 (1799)
Entstehung
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rend des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, warin den meisten Landern Europeus die Macht des hohenAdels noch auf ihrem Gipfel. Aber die weltliche Machtder Geistlichkeit, die unumschränkte Herrschaft, welchesie sonst über den großen Haufen des Volks ausgeübthatte, war schon sehr im Verfalle. Beynahe war schondamahls ihre Macht bloß auf ihr geistliches Ansehen ein-geschränkt; und selbst dieses geistliche Ansehen fiel sehr,da nicht mehr durch Gastfreyheit und Mildthätigkeitunterstützt wurde. Die untern Volksklassen sahen nunnicht mehr auf den geistlichen Stand als ihren Helfer inder Noth, und den wohlthätigen Verfolger ihrer Dürf-tigkeit. Im Gegentheil wurden sie nun durch die Eitel-keit, das Wohlleben und den Aufwand der reichern Geist-lichkeit beleidigt, die das auf ihr eigenes Vergnügen zuwenden schien, was zuvor als das Erbtheil der Armuthwar angesehen worden.

In dieser Lage der Dinge suchten die Landesherren inden verschiedenen Staaten von Europa den Einfluß, wel-chen sie vor Zeiten auf die Vergebung der großen Kir-chenpfründen gehabt hatten, wieder zu erlangen; indemsie den Kapiteln der Domstifte, und den Mönchen derKlöster ihr altes Recht, ihre Bischöfe oder Aebte zu wäh-len, von neuem zuwandten. Die Wiederherstellung die-ser alten Ordnung der Dinge war die Absicht mehrererin England, während des vierzehnten Jahrhunderts ge-machten Parlamentsactcn, besonders des sogenanntenIkstute ot provisol-8, so wie es in Frankreich die Ab-sicht der im fünfzehnten Jahrhunderte eingeführten prag-matischen Sanction war. Um eine solche Wahl gültigzu machen, mußte der Landesherr zuvor seine Einwilli-

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