Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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ten und Edelhöfen ausübte, war von den königlichenGerichtshöfen eben so unabhängig, als es die Gerichts-barkeit der weltlichen großen Herrn war. Alle Pach-ter und Untersasien der Geistlichen, waren so wie die desAdels, fast durchgängig nur auf so lange in ihren Gü-tern, als es den Grundherrn beliebte. Sie standen al-so in der vollkommensten Abhängigkeit von ihr, undkonnten von ihr ausgerufen werden, jeden Streit, inden sie verwickelt war, ausfechten zu helfen. Außer derRente von ihren eigenen Ländern, besaß die Geistlichkeitin ollen Ländern Europas, noch unter dem Namen desZehnten, einen nicht unbeträchtlichen Theil der Rentealler andern Landgüter. Beyde Renten wurden größ-tentheils in Natural-Lieferungen von Getreide, Wein,Vieh, Geflügel u. s. w. gezahlt. Die Menge dieserLieferungen betrug weit mehr, als die Geistlichkeit selbstverzehren konnte; und Künste und Manufakturen, ge-gen deren Erzeugnisse sie das Ueberflüßige hätte abse-tzen können, waren noch nicht vorhanden. Die Geist-lichkeit konnte also diesen ungeheuern Ueberschuß der ihrgelieferten LebenSmittel über ihren eigenen Bedarf nichtanders anwenden, als die weltlichen Herrn ihren ähnli-chen Ueberschuß anwandten, zu einer verschwenderi-schen Gasisreyheit, und zu weit umher ausgestreuten All-mosen. Und in der That wird auch die Gastsreyheit undMildthätigkeit der Geistlichkeit in alten Zeiten als sehrgroß vorgestellt. Nicht nur erhielten sie fast alle Armendes Königreichs: sondern auch viele Edelleute und Rit-ter hatten kein anderes Mittel sich zu ernähren, als daßsie von einem Kloster zum andern reiseten, zwar un-ter dem Verwände frommer Wallfahrten, in der Thataber, um die Gastfreyheit der Geistlichkeit zu benutzen.

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