IY2
der Geistlichkeit diejenigen Personen auswählte, die erfür die tüchtigsten und schicklichsten hielt. 'Auf dieseWeise waren also alle Beförderungen zu kirchlichen Wür-den in den Händen der Kirche selbst. Der Landesherr,wenn er auch einigen mittelbaren Einfluß auf diese Wah-len hatte — und ob es gleich an mehrern Orten gewöhn-lich war, seine Einwilligung zur Anstellung der Wahlund seine Bestätigung des Gewählten einzuhohlen —-hatte doch keine Mittel, geradezu auf die GeistlichkeitEinfluß zu bekommen; oder die Mittel, welche er hat-te, waren nicht hinlänglich. Ein ehrgeitziger Geistli-cher hatte bey weitem nicht so viel Ursache, sich dem Lan-desherr» gefällig zu machen, als seinem eigenen Stan-de, weil er nur von dem letztem seine Beförderung er-warten konnte.
In dem größten Theile von Europa zog der Pabstnach und nach die Vergebung aller Bißthümer und Ab-seyen, oder derjenigen Plrünben, weiche Consistorial-Pfründen heißen, und in der Folge auch die Vergebungder meisten kleinern Plründen in jeder Dieses an sich, sodaß dem Bischofs nicht mehr Gewalt bey Besetzung dergeistlichen Aemter übrig blieb, als zur Aufrechterhaltungseines Ansehens schlechterdings nothwendig war. Durchdiese Einrichtung kam der Landesherr in eine noch schlim-mere Lage, als zuvor. Die Geistlichkeit aller europäi-schen Länder bildete sich dadurch zu einem großen Kriegs-heere unter der Anführung des PabsteS -— das zwarin verschiedene Quartiere vertheilet war, dessen Bewe-gungen und Operationen aber von einem Haupte regiertwurden, und in emem gemeinschaftlichen Plane zusam-menstimmten, Die Geistlichkeit jedes einzelnen Landes
konnte