in den am meisten despotischen Reichen, hat der Geist-«liche, der bey s iner ebenen Klasse in gutem Ansehensteht, weniger für seine persönliche Sicherheit, oder fürseine Rechne und Pr-vilegien zu furchten, als irgend einanderer Unterthan des Staats von gleichem Range. Soverhält es sich auf allen Stufen des Despotismus vondem sanften und verfeinerten, wie wir ihn in Frank-reich — bis zu dem wüthenden und milden, wie wirihn in der Türkey finden. Aber obgle-ch der geistlicheStand nirgends leicht mit Gewalt bezwungen werdenkann: so kann er doch so leicht als ein anderer, durchgeheimen Einfluß regiert werden. Von den Mitteln,die der Landesherr dazu in Händen hat, hangt seine Si-cherheit und die öffentliche Ruhe in großem Maße ab.Diese Mittel bestehen vornehmlich in den Beförderun-gen zu Hähern und einträglichen Aemtern, weiche derLandesherr verzieht.
Nach der ältesten Verfassung der christlichen Kirchewurde der Bischof jedes Sprengels durch die vereinigtenStimmen der Geistlichkeit und des Volks gewählt. DasVolk blieb nicht lange in dem Besitze dieses Wahlrechts;und als ihm auch noch dasselbe zustand, wurde es dochdurch den Einfluß der Geistlichkeit, die sein natürlicherFührer in geistlichen Sachen zu seyn scheint, bey derWahl regiert. Doch auch dieser Mühe, das Volk zustimmen, wurde die Geistlichkeit überdrül ig, und sieeignete sich also das Wählgeschäft ganz allein zu. Aufgleiche Weise wurde der Abt, wenigstens in dem größtenTheile der Klöster, von den Mönchen seines Klostersernannt. Alle geringere geistliche Aemter wurden injedem Sprengel von dem Bischöfe beseht, der dazu unter
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