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als die Hoffnung auf Beförderung zu hohem und ein«träglichern Aemtern, und diefe Furcht keine andere, alsdie vor Absetzung und Strafe.
In allen christlichen Landern find die Pfründen derGeistlichkeit eine Art von freyen Lchngümn (iracliolcis),die sie vorn Souverän, nicht auf fo lange Zeit als eSihm gefällt, — sondern auf Lebenslang ode, so lange,als sie sich gut betragen, erhalten. Wäre dieser Besitzihnen weniger gesichert; könnten sie bey jeder kleinen Be-leidigung, die sie dem Landeshcrrn oder feinen Ministernbeweisen, aus ihren Gütern herausgeworfen werden:so würden sie sich unmöglich in ein so großes Ansehen beydem Volke haben, setzen können, weil dies s sie immerals Söldlinge des Hofes bewachtet hätte, auf dessen Un-terweisungen es sich nicht verlassen könnte. Sollte aberein Landesherr versuchen, auf eine ungefetzmäßige Weifeund durch Gewalt, eine auch nur geringe Anzahl vonGeistlichen ihrer Freygüter, vielleicht aus der U sacke zuberauben, weil sie gewisse zum Aufruhr leiten!: e Sätzemit mehr als gewöhnlichem Eifer ausgebreitet hätten:so würde er durch diefe Verfolgung sie und ihre Lehrsätzenur zehnfach beym Volke beliebter, und eben deßwegenzehnfach gefährlicher und ruhestörcnder machen, als siees vorher waren. Furcht ist in allen Fällen ein elendesRegierungswerkzeug, und darf vorzüglich nie gegen eineKlasse von Menschen gebraucht werden, welche den min-desten Anspruch auf Unabhängigkeit hat. Sie schrecken,heißt nur so viel, als ihren Unwillen reitzm, und ihreWidersetzlichkeit — die vielleicht bey einer gelindert,Behandlung nachgelassen, oder gar aufgehört hätte, hart-näckiger machen. So gelang e§ zum Beyspiel in Frank-reich