Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
187
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von ab, daß der Glaube an jeden Artikel dieses Systemsfür nothwendig gehalten werde, den Menschen vor ewi-gem Elende zu sichern. Sollte der Landesherr entwederdie Unklugheit begehen, irgend einen unbedeutendenSatz ihrer Dogmatik selbst zu bezweifeln oder zu verla-chen; ober die Menschlichkeit haben, diejenigen, welchedas eine oder das andere thun, zu beschützen: so ist voneiner Geistlichkeit, die in keiner Art von Abhängigkeitvon ihm steht, nichts anders zu erwarten, als daß, dasie sich an ihrer Ehre dadurch beleidigt glaubt, sie denLandeöherrn sogl^ch als einen Feind Gottes und der Re-ligion in den Bann thun, und alle Schrecknisse der letz-tem anwenden werde, um den Gehorsam und die Unter-würfigkeit des Volks einem rechtgläubigem und frommernFürsten zuzuwenden. Die Gefahr für ihn ist eben sogroß, wenn er sich den Ansprüchen und den usurpierenRechten der Geistlichkeit widersetzt. Diejenigen Fürsten,die sich auf diese Weise gegen die Kirche empört haben,sind gemeiniglich, außer der Beschuldigung Tyrannen zuseyn, noch mit dem Namen der Ketzer gebrandmarkt wor-den so feyerlich sie auch ihre Rechtgläubigkeit bezeugt,und so unbedingten Gehorsam gegen jede Entscheidungder Kirche in Glaubenssachen sie auch angelobt haben.-Nun geht aber das Ansehen der Religion über jedes an-dere Ansehen. Die Furcht, welche sie erregt, überwiegtalle andere Furcht. Wenn die vom Staate genehmig-ten Lehrer der Religion unter dem großen Haufen Grund-sätze verbreiten, welche das Ansehen des Landesherrnuntergraben: so hat dieser kein anderes Mittel, als dieGewalt, oder eine stehende Armee in Handen, um die-ses sein Ansehen aufrecht zu erhalten. Selbst eine ste-hende Armee kann ihm in diesem Falle keine dauerhafte

Sicher-