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J'i einem Lande, wo die Gesetze die Lehrer keinerReligiondparcey vor der andern vorzüglich begünstigten,würde es auch gar nicht nothwendig seyn, die k hrer vorirgend einer in eine besondere und unmittelbare .coyän-gigkeir von dem Landesherr», oder der obersten StaarS-g wal> zu setzen; und diese in die Ernennung oder Ent-lastung derselben einzumischen. In einer solchen Lagewürde der Souvera-- sich gar nicht weiter um sie beküm-rn » düifen, als insofern er sicN um alle seine Bürgerbekümmert, nehmlich um den Frieden inner ibnen zu er-halten, und jedem insbesondere von der Beiekd'gnng,Vnfolgung und Unterdrückung der übrigen ab) h itui.Aoer ganz anders ist es, wo es eine durch Geletze ein-geführte und herrschende Religion g rbc. Hier kann derSruat nie der off ntlichen Ruhe sicker syn, wenn er sichnicht üder die eehr"r diesem.Religion einen beträchtlichenund unmittelbaren Einstuß verschafft har.
Die Geistlichkeit jeder in ei"em Staate herrschendenKirche bildet einen großen politilchen Körper. Sie kannmit solcher Uebereinstimmung handeln, und ihr Interesseso planmäßig, uno so in Einem Geiste vkrfo'gen, alswenn sie unter der Anführung eines emsigen Oberhauptesstünde; und oft sieht sie «uch in der That unter einemsolchen Anführer. Ihr Interesse, als einer eigenen Ge-meinheit, ist mit dem Interesse des StaatS oder desLandesherrn niemahls einerley, und ist oft geradezu dem-selben entgegengesetzt. Das Hauptinteresse der Geist,licbkeit besteht in der Aufrechterhaltung ihres Ansehensberim Volke; und dieses Ansehen hängt von der Gewiß-heit und Wichtigkeit ab, welche dem von ihr vorgetra-geiin; Glaubenösystem zugeschrieben wird; es hängt da-
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