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3 (1799)
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der Waare immer dem Verlangen der Käufer entspre-chen werde."

Aber es giebt noch andere Berufsarten, die, obsie gleich in einem Staare nützlich und beynahe nothwen-dig sind, doch keinem einzelnen Individuum Verguü-gen oder Vortheil bringen; und in Ansehung d r Per-sonen, welche sich diesen widmen, muß der Reg-ntnothwendig ein ganz anderes Veifahren wadle». Ermuß zuerst zu ihrem Unterhalte auf öffenk'iche Kostenbeytragen; und er muß zweytenS, um derjenigen Ver-nachlässigung ihrer Geschäfte, zu welcher sie leicht inVersuchung gerathen könnten, vorzubeugen, emw.veraußerordentliche Würden an solche Berufe-arten knüpfen,oder eine lange Reihe einander untergeordneter Nung-stusen mit einer strengen ?kbhangigkelt der Untern vonihren Obern, bey denselben einführen, oder anderezweckmäßige Vorkehrungen dazu machen. Zu dieserKlasse gehören alle in Finanz- Militär - oder obrigkeit-lichen Aemtern angestellte Personen."

Vielleicht kann man beym ersten Anblicke glauben,daß auch der Stand der Geistlichen zu der ersten Klassegehöre; und daß, um Menschen zu Ergreifung diesesBerufs, oder zu sorgfältiger Abwartung desselben zuermuntern, es eben sowohl, wie bey Aerzte» und Sach-waltern, an der Freygebigkeit und Dankbarkeit dereinzelnen Personen genug sey, die der kehre derselbenanhängen, und durch ihre geistlichen Arbeiten erbauetund getröstet werden. Ohne Zweifel muß ihr Eifer undFleiß durch einen Bewegungsgrund, der immer im Ver-hältnisse mit beydem wächst,, sehr belebt wei den: undsowohl ihre Geschicklichkeit in ihrem Berufe überhaupt,

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