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In den ältesten Zeiten der griechischen und römischenFreystaaten, bestand außer den beyden jetzt genanntenSachen, die ganze übrige Erziehung in dem Erlernendes Lesens, Schreibens und Rechnens; des letztem, wiesich von selbst versteht, nach derjenigen Rechenkunst,welche damahls bekannt und im Gebrauch? war. DenUnterricht hierin erhielten die Kinder reicher Bürgergemeiniglich in dem Hause ihrer Eltern von einem eige-nen Hauslehrer oder Pädagogen, *) der entweder einSklave oder Freygelassener war. Die armem Bürgerschickten ihre Kinder in die Schulen solcher Lehrer, welcheaus dem Unterrichten für Geld ein Gewerbe machten. —-Dafür aber zu sorgen, daß die Kinder diesen Unterrichtempfingen, dieß blieb gänzlich ihren Eltern oder Vor-mündern überlassen; und der Staat scheint sich weder eineAufsicht über diese, noch eine Leitung ihres Verfahrensangemaßt zu haben. Nur vom Solon finden wir einGesetz, welches die Kinder von der Ernährung ihrer al-ten Eltern frcyspricht, wenn diese es unterlassen haben,sie in irgend einer nützlichen Kunst unterrichten, oder zueinem Gewerbe, daö Vroc bringt, erziehen zu lassen.
In den spätern Perioden, nachdem Griechen undRömer sich mehr verfeinert hatten, und Philosophie undBeredsamkeit allgemein geschätzte Vorzüge wurden, ^schickte die höhere Klasse der Bürger ihre Sohne in dieSchulen der Rhetoren und Philosophen, um diese bey-den
*) Die Pädagogen, selbst in den griechischen Trauerspielen, füh/rcn nur die Kinder in die Schule, haben die Aufsicht über sie,und besorgen ihre Pfirg«, ohne ihnen eigentlichen Unterricht«u geben. A. d. U.