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dem er gehört, Preis giebt. Wer je Gelegenheit ge-habt hak, die Art, wie die französischen Universitätenregiert werden, zu beobachten, der wird wissen, vonwelchen Übeln Folgen für solcho Institute eine willkühr-liche Gewalt sey, die von einer Person, welche nichtihr Mitglied ist, über sie ausgeübt wird.
Alles, was eine gewisse Anzahl Studirender nö«thigt, ein Gymnasium oder eine Univerßtätzu besuchen,ohne daß dabey der Ruhm oder die Verdienste der Leh-rer in Betrachtung kommen, dient nur dazu, die Er-werbung dieser Verdienste oder dieses Ruhms für dieLehrer unnöthizer zu machen. Die Vorrechte der Gra-duieren sind den Gesetzen, welche die Lehrjahre der Hand-werker brumme», ähnlich. Jene haben gerade so vieldazu beygetragen, den Unterricht zu verbessern, als die-se, Künste und Munusacturen in die Höhe Zu bringen.
Die milden Stiftungen von Freytifchen, Stipen-dien und dergleichen, welche an gewisse Lehranstaltenund Collcgia gebunden sind, ziehen eine Anzahl Sku-dirender dahin, es mag das Verdienst der Lehrer an den-selben grüß oder geringe seyn. Würde eö den Studen-ten, die aus solchen milden Stiftungen unterhalten wer-de!«, freygclassen, welche Universität oder welche Lehr-anstalt sie wählen wollen: so würde daraus vielleicht cknNacheiferungStrieb unter den verschiedenen Lehranstaltenentliehen. Ein Gesetz hingegen, welches selbst denunabhängigen Mitgliedern jedes einzelnen CollegiamSverbiethet, es zu verlassen und mit einem andern zu ver-tauschen, ohne dazu die Erlaubniß gesucht und erhaltenzu haben, muß sehr viel beytragen, diese Nacheiferungzu unterdrücken.
Smtth. Unters, z. Th. I Wenn