Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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eine gewisse Anzahl von Stunden zu verwenden, odeemit andern Worten, eine gewisse Anzahl von Vorlesun-gen das Jahr hindurch zu halten. Wie diese Vorle-sungen beschaffen seyn sollen,, hängt noch immer vondem fteywüllgen Fleiße des Lehrers ab, der wahrschein-lich größer oder geringer seyn wird, nachdem er vonder Anwendung desselben mehr oder weniger Vortheilzu erwarten hat. Ueoerdirß ist diese Gerichtsbarkeit,welche Fremde über ein Lollegium öffentlicher Lehrerausüben, in Gefahr, auf eine eben so uuwissnde alsparteyische Weise verwaltet zu werden. Sie ist ihrerNatur nach sehr willkührlich und gesetzlos; und da diePersonen, welchen sie anvertrauet ist, selten die Vor-lesungen der Lehrer selbst besuchen oft die Wissen-schaften, welche diese vortragen, gar nicht verstehen:so sind sie auch wenig geschickt, das Ansehen, welchessie besitzen, auf eine zweckmäßige Art anzuwenden.Oft macht sie der Stolz ihres Amtes gleichgültig in Ab-sicht des Gegenstandes desselben, und verleitet sie, Leh-rer, die ihnen mißfallen, leichtsinniger Weise und ohnehinlängliche Ursache zu bestrafen oder abzusetzen. DerLehrer, der einer solchen Gerichtsbarkeit unterworfen ist,wird aus einem der geachtetsten Männer, der er in derbürgerlichen Gesellschaft seyn sollte, zu einem der nie-drigsten und verächtlichsten Glieder derselben. Nurdurch Verbindungen mit mächtigen Gönnern kann ersich gegen die Mißhandlungen seiner Obern schützen:und diese Gönnerschaft kann er weit weniger hoffen,durch Fleiß und Geschicklichkeit in seinen Berufsarbei-ten, als durch Nachgiebigkeit gegen den Willen derHohem, und dadurch zu erhalten, deß er die Rechte,die Vortheile und die Ehre des gelehrten Körpers, zu

dem