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3 (1799)
Entstehung
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Menschen, von dem, was sie Interesse nennen, - jenePflichten entweder ganz zu vernachlässigen; oderwenn ihn irgend eine obrigkeitliche Auflacht, der er un-terworfen ist, davon abhält, sie so obenhin und sosaumselig zu thun, als er es nur bey diesen seinen Obernverantworten kann. Ist er von Natur thätig und einFreund der Arbeit, so wird er seinen Fleiß lieber aufeine Weise, die ihm irgend einen Gewinn bringt, alszur genauen Erfüllung seiner Amtspflicht, von der erkeinen Vortheil zu erwarten hat, anwenden.

Ist die Aufseht, der er unterworfen ist- in denHänden der Universität oder des Cellegiums selbst, vonwelchem er ein Mitglied ist, und besten übrige Mitglie-der sämmtlich Lehrer sind, oder seyn sollen: so machensie höchst wahrscheinlich eine gemeinschaftliche Sachedaraus, gegen einander wechselsweist nachsichtig zuseyn; so daß jeder seinem Collegm gern erlaubt, seinePflicht zu vernachlässigen, wenn er nur nicht strenge zur?Erfüllung der seinigen angehalten wird. Auf der Uni-versität Opford haben seit vielen Jahren die meisten öf-fentlichen Professoren auch den Vorsah aufgegeben- Vor-lesungen zu halten.

Wird aber diese Aufsicht, unter welcher der Leb--rer steht, nicht von dem gelehrten Körper selbst, dessenGlied er ist, sondern von einer fremden Person,z. B. dem Bischöfe der Diöces, dem Befehlshaber derProvinz, oder vielleicht einem Staatsminister ausgeübt:so ist es zwar in diesem Falle nicht zu vermuthen- daßihm gestattet werden wird,^ seine Pflichten gänzlich zuvernachlässigen. Indeß alles, was solche Aufseher thunkönnen, ist, daß sie ihn nöthigen, auf seine Zöglinge

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