Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
116
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nothwendig gewesen ist, dergleichen zu errichten, soll-ten alsdann von der Regierung in Besitz genommen;ihr Werth sollte an die Gesellschaft bezahlt, und derHandel allen Unterthanen des Staats fteygelassen wer-den. Durch ein immerwährendes Monopol werden alleübrige Glieder des Staats auf eine doppelte Weise,ohne vernünftigen Grund, beeinträchtiget: erstlich durchden hohen Preiß der Waaren, die sie, in: Falle derHandel frey wäre, weit wohlfeiler kaufen würden;zweylens durch die gänzliche Ausschließung vcn einemHandelszweige, welchen zu betreiben viele unter ihnensowohl ihren Umstanden, als ihrem Vortheile gemäßfinden könnten. Und die Absicht, wozu sie aus dieseWeise mit einer Auflage beschwert werden , ist die aller-unwürdigste von der Welt» Es geschieht bloß, umdie Gesellschaft in den Stand zu setzen, die Nachlässig-keit, Verschwendung und Untreue ihrer Beamren zuunterstützen, deren unregelmäßige Aufführung die Di-vidende der Gesellschaft selten über den gewöhnlichenGewinn eines freyen Handels steigen läßt, und sie oftein gutes Theil unter diesen Maßstab erniedriget.>Und doch kann, wenn man nach Erfahrungen urtheilet,eine auf Actien errichtete Gesellschaft, ohne ein solchesMonopol, keinen Zweig des auswärtigen Handels auflange Zeit treiben. Auf dem einen Markte einzukau-fen, um aus dem andern zu verkaufen, wenn auf bey-den viele Mitbewerber vorhanden sind; auf alle zufälli-ge Veränderungen, die in der Nachfrage nach einerWaare vorgehen, und auf die noch weit größern Ver-änderungen, welche diese vermehrte, oder verminderteNachfrage, in der Concurrenz der Verkäufer, undin der Menge der von andern auf den Markt gelieferten