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Mit dem Rechte, Festungen und Besatzungen inentfernten Ländern und unter ungesitteten Völkern zuhalten, ist das Recht in diesen Ländern Krieg zu füh-den und Frieden zu machen nothwendig verbunden. Al-le die aufAckien errichtete Gesellschaften/ welchen daseine Recht zugekommen ist, haben auch beständig dasandere ausgeübt, und oft ist es ihnen ausdrücklich beyihrer Stiftung ertheilt worden. Auf welche ungerech-te, eigensinnige und grausame Art sie davon Gebrauchgemacht haben, ist aus den neuesten Erfahrungen mehr,als zu bekannt»
Wenn eine Anzahl von Kaufleuten es Unternimmt,üus ihre eigene Unkosten und Gefahr , einen Handel mitirgend einem entfernten Lande, dessen Einwohner nochBarbaten sind, zu eröffnen: so kann es billig und ver-nünftig seyn, sie in eine Gesellschaft, die mit einem un-getheilken Kapitale Handelt, Zu vereinigen, und ihr,im Falle es ihr gelingt, den Alleinhandel dahin aufcinegewisse Anzahl von Jahren zu bewilligen. Dieß istder leichteste und natürlichste Weg, wie der Staat siedafür belohnen kann, daß sie einen kostbaren und ge-wagten Versuch machen, von welchem das PubiicuMin der Folge die Früchte einzuernten haben wird. Einsolches auf eins Zeitlang verliehenes Monopol kann auseben den Gründen gerechtftrtiget werden, um derentwil-len dem Erfinder einer Maschine em Privilegium überden Gebrauch derselben, und dem Verfasser eines Buchsein Privilegium über dessen Herausgabe, auf eine Zeit-lang ertheilt wird. Aber mit Ausgang des festgesetztenZeitraums sollte jener Alleinhandel unstreitig sein Endehaben. Die Festungen und Besatzungen, wenn es
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