Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
113
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hie Schatzkammer zum Gebrauche des gemeinen Wesensgezahlt, und der vierte als ein Fond theils zur fortge-henden Verminderung ihrer gemachten Schulden, theilszur Bestreitung anderer zufälliger Ausgaben, welcheder Gesellschaft von Zeit zu Zeit zur Last fallen möch-ten , zurück behalten werden solle. Wenn aber die Ge-sellschaft ein schlechter Haushaltet und ein schlechter Sou-verän war, als das Ganze ihrer reinen Einkünfte undGewinnste ihr gehörte, und sie darüber frey verfügendurfte: so war es sicher nicht wahrscheinlich, daß sieein besserer werden würde, nachdem drey Viertheile je-ner Einkünfte andern Leuten zugeeignet, das vierteBiertheil aber zwar wohl zu dem Vortheile der Gescll-schaftsglicder bestimmt, aber der Aussicht und der Di-rektion anderer Leute untergeben worden war.

Es ließ sich denken, daß es der Gesellschaft liebergewesen wäre, ihre eigenen Diener und Untergebenen^den Ueberschuß, der von ihren Einkünften^ nach Be-zahlung der vorgeschlagenen Dividende von acht vomHundert, übrig blieb, entweder zu ihrem VergnügenVerschwenden, oder zu ihrem Nutzen unterschlagen zusehen: als diesen Ueberschuß in die Hände von Leuten ge-ben zu müssen, mit weichen sie, vermöge dieser Ein-richtungen, fast unfehlbar in Streik zu gerathen befürch-tete. Das Interesse dieser Bedienten und Untergebe-nen konnte in der Versammlung der Eigenthümer einenso überwiegenden Einfluß haben, daß sie selbst die Ur-heber solcher Räubereyen unterstützte, die ihren Be-fehlen und ihrem Ansehen unmittelbar zum Trotze wa-ren verübt worden. Bey dem größer» Theile der Ei-genthümer konnte es zuweilen eine weniger wichtige An-Sinich. Unters, z. Th. H gest