Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
112
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durchsetzen,' wer zu den Aemtern in Indien ernannt wer-den soll. Hat nun jener Käufer ostindischer Amen nurerst einige wenige Jahre seines Einflusses genossen, undvermittelst desselben einer gewissen Anzahl seiner Freundszu Erste verhelfen: so fragt er gemeiniglich wenig nachder Dividende, und selbst wenig nach dem Werthe desKapitals, welches er in den Fond der Gesellschaft gelie-fert, und mit welchem er sein Stimmrecbt erkauft hak.Noch welliger kümmert er sich mn die Wohlfahrt desgroßen Reichs, an dessen Regierung er vermöge diesesStimmrechtö Antheil hat. Nie gab es einen L. nveS-herrn, und nie konnte es, nach der Natur der Sacheeinen geben, dem die G ückseligk'Nt oder das Elend keinerUnterthanen, der blühende oder der verwüstet" Zustandseines Gebiethes, der Ru m oder die Schande seinerStaatsverwaltung so vollkommen gleichgültig gewesenwäre, als dieß alles aus unwiderstehlichen moralischenUrsachen für den größten Theil der Eigenthümer einersolchen kaufmännischen Gesellschaft ist und seyn muß.Einige der neuen Einrichtungen, welche auf die Unter-suchungen des Parlaments folgten, waren mehr dazugemacht, jene Gleichgültigkeit zu vermehren als zu ver-mindern. So wurde, zum Beyspiele, durch einenBeschluß des Unterhauses festgesetzt, daß wenn die vonder Regierung der Gesellschaft vorgestreckten 1,400,020Pfund St. bezahlt, und ihre übrigen Schuldverschrei-bungen auf i,500,022. Pfund St. zurückgebracht seynwürden, sie dann, aber auch erst dann das Recht habensolle, acht vom Hunderte von ihrem Kapitale als Divi-dende auszutheilen; und daß das, was von ihren Ein-künften und reinen Gewinnst«.'» zu Haus? übrig bliebe, invier Theile getheilt werden solle; wovon drey Theile in

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