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Folge derselben wurden einige wichtige Aenderungen inder Verfassung der Gesellschaft, sowohl in - als außerhalbLandes, gemacht. In Ostindien wurden ihre vornehm-sten Niederlassungen, Bombay, Madras und Calcutta,die zuvor ganz unabhängig von einan0er gewesen waren,einem General-Gouverneur, dem ein Collegium vonvier BeyssHsrn zur Seite stand, unterworfen. Dieserhöchste Rath von Ostindien sollte in Calcutta, der Stadt,die jetzt geworden war, was ehemals Madras war, —die wichtigste englische Niederlassung in Ostindien, —ihren Sitz haben; und die erste Ernennung der Gliederdesselben behielt sich das Parlament vor. Der Gerichts-hof des Mayors oder der höchsten Stadtobrigkrit inCalcutta, der ursprünglich zur Untersuchung der in derStadt und der umliegenden Gegend vorfallenden Strei-tigkeiten über Handelssachen errichtet worden war, hattenach und noch feine Gerichtsbarkeit ausgedehnt, so wiedas brimfche Reich in Ostindien sich erweitert hatte.Jetzt wurde er auf seine ursprüngliche Bestimmung zu-rückgeführt, und auf seine ersten Geschäfte eingeschränkt.Anstatt seiner wurde ein oberster Gerichtshof errichtet,der aus einem Präsidenten und drey Räthen bestand, diesämmtlich von der Krone ernannt werden sollten. InEuropa wurde die Summe, welche ein Eigenthümer indem Fond der Gesellschaft haben mußte, um bey denallgemeinen Versammlungen derselben seine Stimme ge-ben zu dürfen, von fünf Hundert Pfunden St. dem ur-sprünglichen. Preise einer Aclie, oder eines Antheils andem Fond der Gesellschaft, auf tausend erhöhet. Eswurde auch noch die Bedingung hinzugefügt, daß derInhaber von Accien dieses Werthes, um stimmfähig zuseyn, dieselben, wenn er sie gekauft und nicht geerbt
hatte,